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Umsatzsteuerzinsen

Auch Nachzahlungen und Gutschriften aufgrund von Umsatzsteuerbescheiden oder Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) können seit 2022 zu Verzinsungen führen. Die Umsatzsteuerzinsen betragen nun ebenfalls 4,53 %. Sie werden erst ab einem Betrag von EUR 50,00 festgesetzt.
Im Falle von Gutschriften beginnt die Verzinsung ab dem 91. Tag nach Einreichung der Jahreserklärung bzw. nach Einreichung der Voranmeldung (bei UVA) und endet mit Bescheidbekanntgabe bzw. Verbuchung des Überschusses (bei UVA).
Kommt es zu einer Nachforderung, beginnt die Verzinsung aus einem Jahresbescheid mit Oktober des Folgejahres und endet mit der Bescheidbekanntgabe. Bei verspäteter Abgabe einer UVA, die eine Nachzahlung ausweist, beginnt die Verzinsung ab dem 91. Tag der Fälligkeit (in der Regel der 15. des zweitfolgenden Monats) und endet mit Einlangen der Voranmeldung.