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Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge

Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von EUR 0,50 pro Kilometer auf EUR 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.

Ende 2024 wurde das Kilometergeld aufgrund der gestiegenen Spritpreise und Erhaltungskosten auf EUR 0,50 Euro pro Kilometer angehoben, unabhängig davon ob es sich um ein Auto, Motorrad oder Fahrrad handelte. Nun wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 eine Sammelnovelle vorgelegt, die die Halbierung des amtlichen Kilometergeldes für einspurige Fahrzeuge von EUR 0,50 Euro pro Kilometer auf EUR 0,25 zum Gegenstand hatte. Für Dienstreisen, die vor dem 1.7.2025 getätigt wurden, aber erst später abgerechnet werden, gilt weiterhin das erhöhte Kilometergeld von EUR 0,50 pro Kilometer. Das Kilometergeld für mehrspurige Fahrzeuge bleibt unverändert auf EUR 0,50 pro Kilometer. Besonders betroffen sind Fahrräder, da der Verrechnungssatz sogar gegenüber dem Vorjahr von EUR 0,38 pro Kilometer auf EUR 0,25 pro Kilometer reduziert wurde.

Übersicht des Kilometergeldes seit 1.7.2025

Fahrzeugkm-Geldjährl. Obergrenze
Pkw*EUR 0,5030.000 km
Motorfahrrad und MotorradEUR 0,2530.000 km
FahrradEUR 0,25  3.000 km
(*Mitfahrer-Zuschlag EUR 0,15)